Das weiße Bergdorf Frigiliana über der Küste bei Nerja
Aufenthalt und Anmeldung

Länger bleiben: Anmeldung in Spanien und der deutsche Wohnsitz

Die 90/180-Regel steht in fast jedem englischen Text zum Kauf in Spanien. Für Sie gilt sie nicht. Hier steht, was stattdessen gilt.

Michael Fee, Lunessa Homes · 20. September 20269 Min. Lesezeit

Diese Seite ordnet, was für einen Deutschen beim Aufenthalt in Spanien gilt. Was nicht gilt, wann eine Eintragung fällig wird, was diese Eintragung genau ist, was die NIE damit zu tun hat und was am deutschen Ende passiert. Das ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Fangen Sie mit dem an, was für Sie nicht gilt

Die 90/180-Regel kommt in fast jedem englischsprachigen Text über den Immobilienkauf in Spanien vor. Sie betrifft Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU. Für Sie gilt sie nicht.

Artikel 6 des Real Decreto 240/2007, das die Freizügigkeit von EU-Bürgern in Spanien regelt, verlangt für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten nichts weiter, als dass Sie einen gültigen Pass oder ein gültiges Personaldokument besitzen. Kein Visum, keine Voranmeldung, keine Tage, die Sie in einer App mitzählen.

Das ist der wichtigste Grund, warum es diese Seite gibt. Eine übersetzte englische Seite bringt Ihnen eine Sorge mit, die Sie nicht haben, und lässt darüber die beiden Dinge untergehen, die tatsächlich für Sie gelten.

Über drei Monate: die Bedingungen des Artikels 7

Wer länger als drei Monate bleiben will, fällt unter Artikel 7 desselben Dekrets. Verlangt wird eines von drei Dingen.

  • Arbeitnehmer oder Selbständiger in Spanien zu sein.
  • Über ausreichende Mittel für sich und die Familie zu verfügen, um der spanischen Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen, zusammen mit einer Krankenversicherung, die in Spanien alle Risiken abdeckt.
  • An einer öffentlichen oder privaten Einrichtung eingeschrieben zu sein, ebenfalls mit einer Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln.

Das EU-Portal Ihr Europa formuliert dasselbe für nicht erwerbstätige EU-Bürger: bis drei Monate genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, darüber hinaus braucht es ausreichende Finanzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Das Certificado de Registro

Artikel 7.5 ist die Vorschrift, um die es geht. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, sind verpflichtet, persönlich die Eintragung in das Registro Central de Extranjeros zu beantragen, und der Antrag ist innerhalb von drei Monaten ab der Einreise zu stellen.

Was Sie dafür erhalten, ist ein Certificado de Registro. Wichtiger als das Aussehen ist, was es rechtlich ist. Es ist eine Eintragung in ein Register, kein Aufenthaltstitel und kein Ausweisdokument. Wer Ihnen eine jährlich zu verlängernde Aufenthaltskarte für EU-Bürger beschreibt, gibt das Real Decreto nicht richtig wieder.

Und es gilt nur für den Aufenthalt. Eine Wohnung in Nerja zu besitzen und sechs Wochen im Jahr darin zu verbringen löst die Pflicht nicht aus.

Padrón, Certificado de Registro und NIE

Diese drei Begriffe kommen beim Kauf alle vor. Gemeint sind drei verschiedene Dinge.

Was Worum es geht Wann es relevant wird
Padrón Das Melderegister der Gemeinde, in der Sie wohnen. Die spanische Statistikbehörde INE wertet es für die Bevölkerungsstatistik aus Wenn Sie in einer spanischen Gemeinde tatsächlich wohnen
Certificado de Registro Die Eintragung im staatlichen Ausländerregister nach Artikel 7.5 Nur bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten
NIE Die persönliche Identifikationsnummer nach Artikel 205 des Real Decreto 1155/2024 Immer, sobald Sie kaufen wollen

Die drei haben verschiedene Stellen, verschiedene Rechtsgrundlagen und verschiedene Anlässe. Keine ersetzt eine andere.

Die NIE für den Kauf

Ohne NIE kann der Notar die Escritura nicht beurkunden. Artikel 205 des Real Decreto 1155/2024 sieht vor, dass Ausländern eine persönliche, einmalige und fortlaufende Nummer zugeteilt wird, ordnet sie aber einer Gruppe nicht von Amts wegen zu: denjenigen, die aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen eine Beziehung zu Spanien haben. Diese Gruppe muss die Zuteilung beantragen.

Zwei Voraussetzungen nennt die Vorschrift. Der Antragsteller darf sich nicht irregulär in Spanien aufhalten, und er muss die Gründe für den Antrag angeben. Der Antrag geht an die Dirección General de la Policía, unmittelbar oder über die Oficinas de Extranjería oder Polizeidienststellen. Wer sich nicht in Spanien befindet, richtet den Antrag über die spanischen Konsularvertretungen im Ausland an die Comisaría General de Extranjería y Fronteras.

Die Verordnung setzt eine Entscheidungsfrist von höchstens fünf Tagen. Lesen Sie den Anfang dieser Frist genau: sie läuft ab dem Eingang des Antrags im Register der für die Bearbeitung zuständigen Stelle. Sie läuft nicht ab dem Tag, an dem Sie sich entschließen, und nicht ab dem Tag, an dem Sie einen Termin suchen. Deshalb steht die NIE am Anfang der Planung und nicht hinter der Besichtigungsreise. Der englische Leitfaden The NIE number in Spain beschreibt den praktischen Ablauf.

Das deutsche Ende: die Abmeldung

Wenn aus dem Besuchen ein Umziehen wird, kommt das deutsche Melderecht dazu. § 17 Absatz 2 BMG:

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Satz 2 ergänzt, dass eine Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich ist und das Melderegister zum Datum des Auszugs fortgeschrieben wird.

Der entscheidende Punkt daran steht nicht im Gesetz, sondern folgt aus seiner Natur. Die Abmeldung ist eine melderechtliche Handlung. Sie beendet für sich genommen nicht Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Sie hängt davon ab, ob tatsächlich ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland fortbesteht. Wer die deutsche Wohnung behält und sie regelmäßig nutzt, hat sie weiterhin, gleich was im Melderegister steht.

Wo die Steuerpflicht wirklich herkommt

Auf spanischer Seite beschreibt die Agencia Tributaria die steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen über mehr als 183 Tage im Kalenderjahr oder über den Ort, an dem der Kern der wirtschaftlichen Interessen liegt. Auf deutscher Seite geht es um Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt.

Zwei Dinge folgen daraus. Die Eintragung im Ausländerregister macht Sie nicht zum spanischen Steuerinländer. Und wer sich nicht einträgt, entgeht der spanischen Steuerpflicht dadurch nicht. Die beiden Fragen werden in verschiedenen Ämtern nach verschiedenen Maßstäben entschieden.

Was die Immobilie selbst auf deutscher Seite auslöst, steht in Spanische Immobilie und das deutsche Finanzamt.

Die deutsche Rente, wenn Sie wirklich umziehen

Das Abkommen von 2011 regelt das in Artikel 17. Absatz 1 weist Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu, vorbehaltlich Artikel 18 Absatz 2 für den öffentlichen Dienst.

Absatz 2 macht für Sozialversicherungsrenten eine Ausnahme. Der Quellenstaat darf mitbesteuern, wenn das den Anspruch begründende Ereignis nach dem 31. Dezember 2014 eintritt. Die Steuer ist dabei begrenzt:

  • auf 5 Prozent des Bruttobetrags, wenn dieses Ereignis zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2029 eintritt,
  • auf 10 Prozent, wenn es am oder nach dem 1. Januar 2030 eintritt.

Beamtenpensionen behandelt Artikel 18 gesondert. Welche dieser Regeln auf Ihre Rente passt, hängt von Ihrer Rente ab. Das ist eine Frage für einen Steuerberater und keine, die eine Website allgemein beantworten kann.

Was das für die Suche bedeutet

Der Kauf selbst ändert sich nicht dadurch, ob Sie hier wohnen oder Urlaub machen. Was sich ändert, ist, was Sie kaufen und wo.

Wer die Wohnung nur zeitweise nutzt, achtet darauf, dass sie sich sicher verschließen lässt, dass die Eigentümergemeinschaft das Gebäude in seiner Abwesenheit in Ordnung hält, und auf die Fahrzeit zum Flughafen. Wer umzieht, achtet auf den Winter, die Schule, den Arzt und darauf, ob der Ort im Februar überhaupt geöffnet hat. Das sind zwei verschiedene Listen, und sie führen zu verschiedenen Orten.

Für Familien verschiebt die Deutsche Schule Málaga die Suche nach Westen, denn sie liegt in Ojén hinter Marbella und nicht in der Stadt Málaga. Das deutsche Konsulat sitzt dagegen in der Stadt Málaga und deckt von dort acht andalusische Provinzen sowie Ceuta und Melilla ab.

Über Zahlen bin ich vorsichtig. Zum 1. Januar 2022 waren nach der Padrón-Statistik des INE 10.452 deutsche Staatsangehörige in der Provinz Málaga gemeldet, bei 116.122 in ganz Spanien. Málaga war damit die sechste Provinz, hinter den Balearen mit 18.979, Barcelona mit 14.649, Santa Cruz de Tenerife mit 14.548, Alicante mit 14.503 und Las Palmas mit 10.849. Diese Reihe des INE endet 2022, und sie zählt nur, wer gemeldet ist. Zweitwohnungsbesitzer, die sich nie anmelden, stehen nicht darin. Die Zahl ist deshalb eine Untergrenze und kein Bestand.

Was ich dabei tue, und was nicht

Ich bin Kaufberater, kein Anwalt und kein Steuerberater, und ich sage es, wenn eine Frage einen braucht. Was hier steht, ist aus dem Real Decreto, dem Bundesmeldegesetz und dem Abkommen zitiert, und die Quellen stehen unten.

Meine Arbeit ist der Kauf. Nach Ihren Kriterien suchen, die Immobilie und ihre Umgebung prüfen, nüchtern einschätzen, was sie wert ist, und in Ihrem Auftrag verhandeln. Ich frage früh, ob Sie besuchen oder bleiben wollen, weil die Antwort die Suche verändert. Das ist Teil der Kaufbegleitung, und es beginnt mit einem Gespräch.

Allgemeine Information, Stand 20. September 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall ziehen Sie einen spanischen Abogado und einen deutschen Steuerberater hinzu.

Häufige Fragen

Gilt für Deutsche die 90/180-Tage-Regel in Spanien?
Nein. Die Schengen-Regel von 90 Tagen in 180 betrifft Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU. Artikel 6 des Real Decreto 240/2007 verlangt von einem EU-Bürger für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten nur, dass er einen gültigen Pass oder ein gültiges Personaldokument besitzt.
Wann muss ich mich in Spanien anmelden?
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten. Artikel 7.5 des Real Decreto 240/2007 verpflichtet dazu, die Eintragung in das Registro Central de Extranjeros persönlich zu beantragen, und zwar innerhalb von drei Monaten ab der Einreise nach Spanien.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Aufenthalt über drei Monate?
Artikel 7 des Real Decreto 240/2007 verlangt eines von drei Dingen: eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger in Spanien, oder ausreichende Mittel für sich und die Familie, um der spanischen Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen, zusammen mit einer Krankenversicherung, die in Spanien alle Risiken abdeckt, oder eine Ausbildung an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, ebenfalls mit einer Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln.
Bekomme ich eine Aufenthaltskarte?
Nein. Was Artikel 7.5 vorsieht, ist die Eintragung in das Registro Central de Extranjeros und ein Certificado de Registro darüber. Das ist eine Registrierung, kein Aufenthaltstitel und kein Ausweisdokument. Seiten, die von einer jährlich zu verlängernden Tarjeta de Residencia für EU-Bürger sprechen, geben das Real Decreto nicht richtig wieder.
Was ist der Unterschied zwischen Padrón, Certificado de Registro und NIE?
Drei verschiedene Dinge. Der Padrón ist das Melderegister der Gemeinde, in der Sie wohnen. Das Certificado de Registro ist die Eintragung im zentralen Ausländerregister des Staates nach Artikel 7.5 des Real Decreto 240/2007. Die NIE ist eine persönliche Identifikationsnummer nach Artikel 205 des Real Decreto 1155/2024, die Sie zum Kauf in jedem Fall brauchen.
Wie beantrage ich die NIE aus Deutschland?
Nach Artikel 205 des Real Decreto 1155/2024 wird die NIE Personen mit wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen in Spanien nicht von Amts wegen zugeteilt. Sie müssen sie beantragen, die Gründe angeben und dürfen sich nicht irregulär in Spanien aufhalten. Befinden Sie sich nicht in Spanien, geht der Antrag über die spanischen Konsulate an die Comisaría General de Extranjería y Fronteras.
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich dauerhaft nach Spanien ziehe?
Wenn Sie Ihre deutsche Wohnung aufgeben und keine neue im Inland beziehen, ja. § 17 Absatz 2 BMG verlangt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, und das Melderegister wird zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Endet mit der Abmeldung meine deutsche Steuerpflicht?
Nicht automatisch. Die Abmeldung nach § 17 BMG ist eine melderechtliche Handlung. Ob Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, hängt davon ab, ob tatsächlich ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland fortbesteht. Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater und nicht für das Einwohnermeldeamt.
Wie wird meine deutsche Rente besteuert, wenn ich in Spanien lebe?
Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens von 2011 weist Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu, vorbehaltlich Artikel 18 Absatz 2. Für Sozialversicherungsrenten erlaubt Artikel 17 Absatz 2 zusätzlich eine Besteuerung im Quellenstaat, begrenzt auf 5 Prozent des Bruttobetrags, wenn das den Anspruch begründende Ereignis zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2029 eintritt, und auf 10 Prozent ab dem 1. Januar 2030.
Brauche ich das Certificado de Registro für den Kauf?
Nein. Für den Kauf brauchen Sie die NIE, weil der Notar ohne sie nicht beurkunden kann. Das Certificado de Registro betrifft den Aufenthalt über drei Monate und nicht das Eigentum. Eine Immobilie zu besitzen und sie zu besuchen löst die Eintragungspflicht nicht aus.

Michael arbeitet auf Englisch und Spanisch. Diese Seite steht auf Deutsch, damit die Fakten klar sind, die Zusammenarbeit läuft aber auf Englisch und die Verhandlung mit der spanischen Seite auf Spanisch. Die hier verlinkten Leitfäden zur spanischen Seite sind auf Englisch geschrieben.

Kaufen an der Costa del Sol, aus Deutschland

Besuchen oder bleiben

Wie lange Sie bleiben, entscheidet mit, was Sie suchen sollten.

Ein Gespräch von einer halben Stunde über Budget, Orte und Zeitplan, und über die Frage, ob Sie hier Urlaub machen oder wohnen wollen. Das Gespräch findet auf Englisch statt.

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UnverbindlichPersönliche Antwort von MichaelMeist am selben Tag

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